Was bedeutet „AVGS“?

AVGS steht als Abkürzung für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein.

Wir informieren Sie nachfolgend, wie Sie der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) auf Ihrem beruflichen Weg unterstützen kann.

Der AVGS kann genutzt werden von ALG-Empfängern (Arbeitslosengeld I) und Empfängern vom Bürgergeld (ehemals ALG II) sowie auch von anderen Arbeitssuchenden wie

  • Studenten,
  • Auszubildenden,
  • Selbstständigen oder Berufsrückkehrenden
  • sowie Soldaten bei Beendigung des Wehrdienstes.

Wenn Sie bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als arbeitssuchend gemeldet sind, können sie sich mit einem AVGS kostenlos weiterbilden. Neues Wissen hilft Ihnen bei Ihrer beruflichen Neuorientierung, egal ob es um einen neuen Job geht oder Sie sich mit einer Geschäftsidee selbständig machen wollen.

Wir möchten Sie daher ermutigen, durch die Nutzung eines AVGS Ihren weiteren beruflichen Weg selbst aktiv zu gestalten. Unterstützung und Beratung erhalten Sie bei Ihrer Betreuerin / Ihrem Betreuer. Sie können sich dort individuell über alle Möglichkeiten und Bedingungen informieren sowie Ihren AVGS beantragen.

Falls Sie bereits genau wissen, welches Angebot von Plus Kompetenzcoaching für Sie den passenden Umfang und gewünschten Inhalte bietet und Sie keine weitere Beratung von z. B. der Agentur für Arbeit brauchen, haben Sie auch die Option, den AVGS schriftlich oder telefonisch zu beantragen. So kommt der Gutschein bequem per Post zu Ihnen nach Hause.

Sie können Ihre Wunschinhalte nachfolgend eigenständig finden und auswählen sowie anschließend direkt und unverbindlich ein Angebot anfordern. Wählen Sie dazu die entsprechende Möglichkeit, die Ihnen jeweils am Ende Ihrer Auswahl zur Verfügung steht. Sie können dieses Angebot nutzen, um Ihre Betreuerin / Ihren Betreuer über Ihr Wunschcoaching zu informieren.

Entdecken Sie hier IHRE Möglichkeiten mit einem AVGS