Was bedeutet „AVGS“?
AVGS steht für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Es handelt sich um einen Gutschein, den die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter auf Antrag ausstellt und der Ihnen ein individuelles Coaching, etwa zur Jobsuche, Bewerbung oder Existenzgründung, vollständig kostenfrei ermöglicht. Rechtliche Grundlage ist § 45 SGB III (Drittes Buch Sozialgesetzbuch).
Welche Arten von AVGS gibt es?
Der AVGS wird je nach Zweck in unterschiedlichen Varianten ausgestellt:
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AVGS MAT (Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung): das klassische Coaching zur Unterstützung bei der Arbeitsuche oder beruflichen Neuorientierung
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AVGS AVGS-Gründung: speziell für die Vorbereitung einer selbstständigen Tätigkeit
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AVGS zur Berufswahl und Ausbildungssuche: für junge Menschen im Übergang Schule–Beruf
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AVGS zur Eingliederung: unterstützend bei der Vermittlung in ein konkretes Beschäftigungsverhältnis
Welche Variante für Sie infrage kommt, entscheidet Ihre Vermittlungsfachkraft gemeinsam mit Ihnen im persönlichen Gespräch.
Wer bekommt einen AVGS?
Der AVGS kann genutzt werden von ALG-Empfängern (Arbeitslosengeld I) und Empfängern vom Bürgergeld (ehemals ALG II) sowie auch von anderen Arbeitssuchenden wie:
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Studenten,
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Auszubildenden,
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Selbstständigen oder Berufsrückkehrenden
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sowie Soldaten bei Beendigung des Wehrdienstes.
Wenn Sie bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als arbeitssuchend gemeldet sind, können sie sich mit einem AVGS kostenlos weiterbilden.
Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, entscheidet die zuständige Vermittlungsfachkraft nach Ermessen. Ein automatischer Rechtsanspruch auf eine bestimmte Coaching-Form besteht nicht, der AVGS wird individuell bewilligt.
Wie lange ist ein AVGS gültig?
Die Gültigkeitsdauer wird individuell auf dem Gutschein vermerkt und richtet sich nach der bewilligten Maßnahme. Üblich sind Zeiträume von einigen Wochen bis zu wenigen Monaten.
Wichtig: Das Coaching muss innerhalb dieses Zeitraums begonnen werden, nicht zwingend vollständig abgeschlossen. Bei Fragen zur konkreten Gültigkeit Ihres Gutscheins wenden Sie sich an Ihre Vermittlungsfachkraft oder direkt an uns.
In 4 Schritten zum AVGS-Coaching
Kontakt aufnehmen
Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie und erstellen das passende Angebot für die Arbeitsagentur oder das Jobcenter.
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AVGS beantragen
Den AVGS beantragen Sie bei Ihrer örtlichen Arbeitsagentur oder Ihrem Jobcenter. Teilen Sie dort einfach Ihr Interesse an einer passenden Maßnahme mit oder legen Sie direkt ein Angebot eines Maßnahmeträgers vor.
2
Bewilligungsbescheid
Sie wenden sich wieder an uns und wir füllen den AVGS aus. Ihre Arbeitsagentur oder Ihr Jobcenter überprüft den AVGS und gibt Ihnen im Nachgang einen schriftlichen Bewilligungsbescheid.
3
4
Mit Ihrem Coaching starten
Nach der Bewilligung starten Sie Ihr Coaching. Gemeinsam arbeiten wir an Ihren beruflichen Zielen und entwickeln konkrete Perspektiven für Ihren nächsten Schritt.
Schicken Sie uns bitte keinen bereits ausgestellten Gutschein ungefragt zu: Kontaktieren Sie uns zuerst.
Wir möchten Sie ermutigen, durch die Nutzung eines AVGS Ihren weiteren beruflichen Weg selbst aktiv zu gestalten. Unterstützung und Beratung erhalten Sie bei Ihrer Betreuerin / Ihrem Betreuer. Sie können sich dort individuell über alle Möglichkeiten und Bedingungen informieren sowie Ihren AVGS beantragen.
Falls Sie bereits genau wissen, welches Angebot von Plus Kompetenzcoaching für Sie den passenden Umfang und gewünschten Inhalte bietet und Sie keine weitere Beratung von z. B. der Agentur für Arbeit brauchen, haben Sie auch die Option, den AVGS schriftlich oder telefonisch zu beantragen. So kommt der Gutschein bequem per Post zu Ihnen nach Hause.
Sie können Ihre Wunschinhalte nachfolgend eigenständig finden und auswählen sowie anschließend direkt und unverbindlich ein Angebot anfordern. Wählen Sie dazu die entsprechende Möglichkeit, die Ihnen jeweils am Ende Ihrer Auswahl zur Verfügung steht. Sie können dieses Angebot nutzen, um Ihre Betreuerin / Ihren Betreuer über Ihr Wunschcoaching zu informieren.
